Steuertipps – Einkommensteuererklärung
Auch Kinderbetreuungskosten können nun noch besser steuermindernd berücksichtigt werden. Gerade bei Kindern zwischen 3-6 Jahren ist es nun sehr einfach die Kindergartenbeiträge steuermindernd in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Falls Sie ein Haus oder einen Wohnung vermieten denken Sie daran, dass u.a. die Finanzierungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden können. Auch die Anschaffung einer neuen Küche kann die Steuerlast drücken.
Falls Sie mehr Informationen benötigen schauen Sie einfach im Internet auf diversen Steuerportalen nach. Hier finden Sie kostenlose und nützlich Tipps und Tricks zum Steuern sparen.























